Zu einem Disput kam es am Rande der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kronshagen am 14.6. ausgerechnet zwischen dem CDU-Vorsitzenden Thomas Kahle und dem CDU-Bürgermeister Ingo Sander über die Parkraumüberwachung in unserer Gemeinde. Was war geschehen? Thomas Kahle hatte sich irritiert darüber gezeigt, dass offenbar zu später Stunde durch die Ordnungskraft, die im Auftrag der Gemeinde vom Amt Dänischenhagen gestellt wird, auf dem provisorischen Parkplatz im Ortskern „Knöllchen“ mit hohen Verwarngeldern verteilt wurden. Herr Kahle erkannte ausdrücklich an, dass die Überwachungskraft rechtmäßig gehandelt hat und riet den Anwesenden, verstärkt auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten. Gut so!
Bürgermeister Sander hingegen reagierte gewohnt dünnhäufig auf Kritik an der Arbeit der Verwaltung, die er leiten soll(te). Er verbat sich harsch eine Einmischung in die Frage des Einsatzes der Überwachungskraft.
Wir #SozialDemokratenKronshagen haben die Gelegenheit genutzt und darauf hingewiesen, dass die Gemeinde die entsprechende Koopoperationsvereinbarung mit dem Amt Dänischenhagen im Jahr 2008 vor allem geschlossen hat, um gefährdendes und behinderndes Parken, zum Beispiel gegenüber von Grundstückszufahren, zu sanktionieren.
Viele Bürger*innen vermitteln uns seither allerdings die Wahrnehmung, dass die vom Amt Dänischenhagen gestellte Überwachungskraft seither allerdings vor allem „Formalverstöße“ wie die Überschreitung der Parkzeit oder das Halten und Parken ohne Parkuhr verfolgt, während ausdrückliche Hinweise auf behinderndes Parken beispielsweise auf Radwegen, geflissentlich ignoriert werden. Bei machen entsteht gar der Eindruck, dass die Überwachungskraft gleichsam „auf der Lauer liege“, um zur Unzeit und bei sehr kurzer Abwesenheit der Fahrer*innen zum Beispiel das versehentliche Nichteinlegen der Parkscheibe zu ahnden. In einigen Geschäften wird gar durch Aushang vor der Ordnungskraft „gewarnt“. Kein Zeichen einer bürgerfreundlichen Verwaltung!
Kein Zweifel: Es bleibt dabei, dass es sich dabei um Verkehrsordnungswidrigkeiten handelt, deren Ahndung rechtmäßig ist. Allerdings gilt für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip, d. h. es steht im Einzelfall im pflichtgemäßen Ermessen der Ordnungsbehörde, ob sie wahrgenommene Verstöße ahndet. Und die Ausübung dieses Ermessens kann und muss der Bürgermeister steuern. Die Überwachungskraft ist – anders als Herr Sander zu suggerieren versucht – nicht frei darin, wie sie ihren Job ausübt, sondern unterliegt diesbezüglich den Weisungen der Gemeinde (die diese über das Amt Dänischenhagen „einsteuert“). Und es ist das gute Recht der Gemeindevertreter*innen dies gegenüber dem Bürgermeister anzuregen und von ihm einzufordern, dass die Überwachungskraft im Sinne der seinerzeitigen Beschlüsse schwerpunkmäßig dort tätig wird, wo gefährdend und behindernd gehalten und geparkt wird.
Denn wir wollen #kronshagengemeinsamgestalten und den Bürgerinnen und Bürgern nicht den Eindruck vermitteln, sie würden von der Gemeinde schikaniert, wenn sie versehentlich kleiner Fehler begehen, während grobe Verstöße toleriert werden.