„Besonders freut mich, dass der Bundesrat zwei Regelungen verhindert hat, mit denen das Bundesverkehrsministerium die Rechte der Radfahrenden sogar beschnitten hätte, obwohl die schwarz-rote Koalition eigentlich das Gegenteil vereinbart hat. So ist das Parkverbot für Fahrräder am Straßenrand vom Tisch und es wird auch nicht erlaubt, dass Fahrzeuge mit mindestens drei Personen die Busspuren benutzen dürfen. Diese werden auch von Radfahrenden genutzt – mehr Verkehr auf diesen Fahrbahnen hätte zu größeren Gefahren für die ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen geführt“, sagt Mathias Stein.
Trotz der Verbesserungen, die der Bundesrat beschlossen hat, sieht der Verkehrspolitiker der SPD aber noch weiteren Handlungsbedarf: „Wir wollen, dass Kommunen künftig u.a. wesentlich leichter Tempo-30-Straßen anordnen können, ohne dass eine spezielle Gefahrenlage nachgewiesen werden muss. Auch die Innovationsklausel soll so geändert werden, dass neue Regeln oder Verkehrsmaßnahmen zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unabhängig von bestehenden Gefahrenlagen getestet werden können. Dies haben wir im Januar gemeinsam im Bundestag beschlossen“, erläutert Mathias Stein.
Die Regierungsfraktionen haben das Verkehrsministerium mit dem Entschließungsantrag (19/15779) außerdem aufgefordert, Modellprojekte in Städten durchzuführen, in denen getestet werden soll, wie es sich auf den Straßenverkehr auswirkt, wenn innerorts überall Tempo 30 km/h gilt und nur auf den Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 erlaubt ist. „Das wird uns wichtige Erkenntnisse für die künftige Geschwindigkeitsregelung in Kommunen geben“, so Mathias Stein. Der Wunsch, die Geschwindigkeitsregelung in Städten umzukehren, war auch von Kieler Bürgerinnen und Bürgern bei der Initiative „Radverkehr verbessern“ geäußert worden, die der Bundestagsabgeordnete im Herbst 2018 zusammen mit der SPD-Ratsfraktion in Kiel durchgeführt hatte. Die Forderungen aus dem Entschließungsantrag wird das Bundesverkehrsministerium nach eigenen Angaben in der nächsten Novelle der Straßenverkehrsordnung umsetzen, die noch in diesem Jahr beschlossen werden soll.