Am Mittwoch vor Heiligabend berichteten die Kieler Nachrichten von den Beratungen des Gemeindeentwicklungsausschusses zum so genannten „Sozialen Quartier“ an der Eckernförder Straße.
Dabei handelt es sich um das Vorhaben eines privaten Investors, bei dem auf einem bislang als Abstellfläche für Autos genutzten Grundstück eine Pflegeeinrichtung mit rund 100 vollstationären Plätzen sowie ambulant betreutem Wohnen und einigen Wohnungen für Betreutes Wohnen angedacht waren.
Um das Vorhaben realisieren zu können, muss die Gemeinde im Rahmen eines so genannten „vorhabenbezogenen“ Bebauungsplans die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen – weshalb sich auch der Bauausschuss mit dem Vorhaben beschäftigte.
Mehrfach hatte die SPD Fraktion der Gemeindevertretung Kronshagen – in Sorge vor einer Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens und einem späteren Leerstand oder einer Umnutzung der Immobilie – nach der Grundlage für die Bedarfsplanung des Investors – und bekam außer der wolkigen, zunächst auch von der CDU und den Grünen gestürzten These, für Pflegeeinrichtungen gebe es doch immer Bedarf, keine befriedigende Antwort.
Deswegen haben wir selbst recherchiert und festgestellt, dass der Pflegebedarfsplan der Stadt Kiel, in deren Einzugsbereich Kronshagen liegt, bereits gegenwärtig einen Überschuss von über 100 und im Jahr 2022 gar von über 600 stationären Pflegeplätzen ausweist…
Grundlage für die Diskussion war zudem stets die Aussage des Investors, mit den Johannitern werde ein erfahrener Wohlfahrtsverband die Einrichtung langfristig betreiben.
Nicht nur uns, sondern anscheinend auch die CDU beschlichen diesbezüglich mehr und mehr Zweifel. Zu Recht, wie sich nunmehr zeigt…
Und auch die nun vom Investor und dem ursprünglich vorgesehen Betreiber in die Welt gesetzte Legende, die Gemeinde wollte „plötzlich“ keine Kita mehr in dem Vorhaben realisiert wissen, ist ein mehr als verunglückter Versuch des Investors und der Johanniter, der Gemeinde die Schuld an dem möglichen Scheitern des Projekts in die Schuhe zu schieben: Die Gemeinde Kronshagen hat zu keinem Zeitpunkt einen Bedarf für das Vorhaben signalisiert, auch nicht für eine Kindertagesstätte. Ganz im Gegenteil! Wir haben

den Investor sehr frühzeitig auf die ihm bis dahin offenbar unbekannte Rechtslage hingewiesen: „In Schleswig-Holstein kann eine Kindertagesstätte mit öffentlicher Förderung nur betrieben werden, wenn der Bedarf durch den Kreis in einem Bedarfsplan festgestellt worden ist.“ erläutert Johannes Reimann, für uns im Ausschuss. Ein zusätzlicher Bedarf für Kronshagen ist dort allerdings zur Zeit nicht ausgewiesen.
Kieler Nachrichten vom 20. 12. 2017 Autor Torsten Müller:
