In ihrer Wochenendausgabe vom 12./13. September berichten die Kieler Nachrichten über die Diskussion im Verkehrsausschuss und in der Gemeindevertretung zu einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung. Sie regelt, in welcher Höhe die Anlieger zum Neu-, Aus- und Umbau von öffentlichen Straßen herangezogen werden. Nur durch Zufall war dem von der Gemeinde mit einer Rechtsfrage betrauten Rechtsanwalt – „in letzter Minute“ aufgefallen, dass die gegenwärtige Straßenausbaubeitragssatzung „automatisch“ nach 20 Jahren am 31. Oktober 2015 außer Kraft treten würde. Deswegen mussten Verkehrsausschuss und Gemeindevertretung zu Sondersitzungen zusammen kommen, um eilig eine neue Satzung zu beschließen, damit auch die derzeit im Bau befindlichen Straßen ordnungsgemäß abgerechnet werden können.

Die SPD hätte sich mehr Zeit gewünscht für die Beratung der Satzungsgrundlagen. So waren die Mitglieder der Gemeindevertretung quasi gezwungen, die nur textlich angepassten Grundlagen der alten Satzung weitgehende „eins zu eins“ zu übernehmen. „Eine vertiefte inhaltliche Beratung war nicht möglich. Das ist aber gerade nicht der Zweck des automatischen Außerkrafttretens von Beitragssatzungen; vielmehr soll es gerade dazu dienen, dass sich die Gemeinde regelmäßig Gedanken macht, ob der Inhalt der Satzung noch sachgerecht und zeitgemäß ist“, so Johannes Reimann, unser verkehrspolitischer Sprecher.
Auf unsere Anregung wird sich der Verkehrsausschuss nun in einer seiner kommenden Sitzungen Gedanken über inhaltliche Änderungen machen. „Dazu gehört für uns vor allem die Einführung einer Eckgrundstücksermäßigung, damit solche Grundstücke nicht in vollem Umfang für beide Straßen zu Beiträgen herangezogen werden“, so Johannes Reimann. Der in der Sitzung anwesende Fachanwalt für Verwaltungsrecht bestätigte, dass eine solche Änderung auch noch rückwirkend möglich sei.