2013-04-16
In der Gemeindevertretung am 16. April wurde der nächste Schritt zur Realisierung der Ortskernplanung mit den Stimmen der CDU, SPD und GRÜNEN beschlossen. Die für einen Abriss vorgesehenen ELAC – Gebäude sollen gekauft werden.
Zur Vorgeschichte:
In den Sitzungen des Bauausschusses am 06.10.2011 wurden mit 7 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen, also ohne Gegenstimmen, und in der Gemeindevertretung am 25.10.2011 mit 17 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung der Antrag auf Städtebaufördermittel sowie das Ergebnis der vorläufigen Untersuchung für die Ortskernumgestaltung auf der Grundlage des Abschlussberichtes der ersten Stufe der Bürgerbeteiligung gebilligt.
Mit jeweils gleichen Abstimmungsergebnissen wurde in den Sitzungen des Bauausschusses am 04.09.2012 und der Gemeindevertretung am 11.09.2012 das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung gebilligt. Im Rahmen der Sitzung am 11.09.2012 wurde ebenfalls der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ortskern“ einstimmig von der Gemeindevertretung gefasst.
Die SPD-Fraktion stimmte in allen vorgenannten Abstimmungen jeweils für die Anträge.
Wie sicherlich auch die anderen Befürworter sahen und sehen wir die Chance einen bestehenden städtebaulichen Missstand im Zentrum unserer Gemeinde nachhaltig anzugehen und zu beseitigen. Dieser lässt sich umreißen durch die Schlagworte
►nicht mehr zeitgemäßer Zuschnitt und funktionale Einschränkung der Verkaufsflächen im Gemeindekern,
►wechselseitige Behinderung durch Wochenmarkt auf Vorplätzen der Ladengeschäfte,
►sanierungswürdiger Zustand eines Großteils dieser Gebäude in diesem Bereich,
►unzureichende Ausgestaltung und geringe Verweilqualität auf der zentralen Grünfläche
►fehlende Wegeverbindung des Rathauses an den Ortskern,
►Unmöglichkeit eines gleichberechtigten Nebeneinander der Verkehrsteilnehmer im Bereich der Kreuzung Kieler Straße/Kopperpahler Allee.
Eine Schlüsselstellung im Rahmen der Ortskernplanung fällt – zur Beseitigung des festgestellten städtebaulichen Missstandes – einer Veränderung im Bereich nördlich der Kieler Straße, konkret den Grundstücken Kieler Straße 74 – 80, zu.
Denn: „Die städtebauliche Neuordnung zwischen der Kieler Straße und dem Rathaus trägt in vielerlei Hinsicht zur Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches in der Gemeinde Kronshagen bei. Neue zentrale Einzelhandelsflächen mit einer Größenordnung von bis zu 1.900 m² (vgl. Einzelhandelsgutachten für die Gemeinde Kronshagen von 2006, a.d.V.) lassen den alten Ortskern südlich der Kieler Straße und die Einzelhandelsflächen östlich der Kopperpahler Allee kompakter und zentraler erscheinen“ und „ein neuer Gemeindeplatz in diesem Areal schafft Platz für den Wochenmarkt und weitere Veranstaltungen.“ (Vorbereitende Untersuchungen mit Stand August 2012, gebilligt in den Sitzungen des Bauausschusses am 04.09.12 und der Gemeindevertretung am 11.09.12, Seite 30)
Daraus wird geschlussfolgert: „An dieser Stelle (auf den Grundstücken Kieler Straße 74 – 80, a.d.V.) ist eine städtebauliche Neuordnung mit dem Neubau eines Geschäfts- und Wohnhauses erforderlich…“. (a.a.O., Seite 24)
Weiter wird ausgeführt: „Das Wohnhaus in der Kieler Straße 63 mit seinem angrenzenden gewerblichen Leerstand befindet sich in einem schlechten Zustand und ist im Zuge der Sanierung durch einen Neubau zu ersetzen. Der Fokus in diesem Areal sollte auf der Wohnnutzung liegen (…). Das Areal bietet sich als Standort für den potenziellen Ersatzwohnungsbau für die Bewohner der Gebäude in der Kieler Straße 74-80.“ (a.a.O., Seite 28) und wiederholend: „Für die städtebauliche Qualität ist in diesem Areal ein neues Wohnhaus zu errichten (…). Im Zuge des Erwerbs der Grundstücke in der Kieler Straße 74-80a und dem notwendigen Umzug der Bewohner ist an dieser Stelle Ersatzwohnraum geplant.“ (a.a.O., Seite 31)
In logischer Konsequenz enthalten die gebilligten vorbereitenden Untersuchungen u.a. folgende Maßnahmen (a.a.O., Seite 33):
Erwerb von Grundstücken Kieler Straße 74-80a,
Umzug der Bewohner
Freilegung von Grundstücken
Diese Maßnahmen sind mit Kosten in einer entsprechenden Übersicht (a.a.O., Seite 35) hinterlegt.
B 2.1 Erwerb von Grundstücken
B 2.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben
B 2.3 Freilegung von Grundstücken
Auch die ersten Schritte für das weitere Vorgehen sind den vorbereitenden Untersuchungen zu entnehmen: „Die beiden Schlüsselgrundstücke (Kieler Straße 74-80a) befinden sich im Besitz eines Wohnungsunternehmens. Der Grunderwerb dieser beiden Grundstücke ist für die Realisierung der Sanierungsmaßnahme zwingend erforderlich. Weiterhin ist das Gebäude in der Kieler Straße 63 als Ersatzwohnungsstandort für die beiden Schlüsselgrundstücke vorgesehen. Hierzu ist ebenfalls eine Neuordnung der Flächen mit Grunderwerb erforderlich.“ (a.a.O., Seite 43)
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.04.2013 wurde nun über den Erwerb der Grundstücke Kieler Straße 74-80a entschieden.
Die SPD-Fraktion Kronshagen steht zu ihren Entscheidungen aus 2011 und 2012, denen wir durch die seinerzeit stattgefundene Bürgerbeteiligung auch den Willen unserer Einwohner entnehmen.
So stammt der Vorschlag, die sogenannten „Elac“-Gebäude auf den Grundstücken Kieler Straße 74-80a zu beseitigen, nicht aus der Politik, sondern ist das Ergebnis eines Bürgerworkshops. Überdies sind wir davon überzeugt, dass es nicht möglich bzw. wirtschaftlich vertretbar sein wird, die jetzige Gebäudesubstanz dauerhaft zu erhalten. Die Baukörper sind in den 1930er Jahren entstanden und entsprechen in Aufteilung und Bauausführung dem damaligen Zeitgeist und den entsprechenden technischen Möglichkeiten.
Wir haben für den Erwerb gestimmt.
Wir fordern jedoch, dass die Bewohner in den betroffenen Gebäuden mit den Konsequenzen nicht alleine gelassen werden.
Der Erwerb der Liegenschaften durch die Gemeinde Kronshagen hat den großen Vorteil, dass die Gemeinde als neuer Grundstückseigentümer den notwendigen Leerzug aktiv gestalten kann mit dem Ziel, neue Perspektiven für die Mieter der Kieler Straße 74-80 zu eröffnen.
Als alternativer Wohnraum sind als Ergebnis der Bürgerbeteiligung der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses am gleichen Platz und/oder ein neues Wohnhaus auf dem Grundstück Kieler Straße 63 bereits angedacht.
Wir werden uns dafür stark machen, dass auch in der Zukunft preisgünstiger Wohnraum im Ortszentrum vorgehalten und den jetzigen Mietern der Kieler Straße 74-80 auch angeboten
wird. Unabhängig davon halten wir es dringend für erforderlich, dass in unserer Gemeinde künftig auch insgesamt ausreichend bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen vorgehalten wird. Hierzu wollen wir die sich bietenden Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung nutzen.
Deshalb brachten wir am 16.04.2013 folgenden Entschließungsantrag in die Gemeindevertretung ein:
SPD Antrag am 16. April 2013:
Unter Beachtung der vorgenannten von ihr gebilligten Inhalte, Schlussfolgerungen und Maßnahmen des Abschlussberichtes der ersten Stufe der Bürgerbeteiligung, der vorläufigen Untersuchung für die Ortskernumgestaltung und der vorbereitenden Untersuchungen fordert die Gemeindevertretung die Verwaltung auf,
1. unverzüglich die weiteren Voraussetzungen für Umgestaltung des Ortskernes, insbesondere den Erwerb des Grundstücks Kieler Straße 63a, zu schaffen (im Verlauf der Debatte abgeändert in: zu prüfen, a.d.V.),
2. die Mieterinnen und Mieter der zu erwerbenden Häuser der Kieler Straße 74-80 unverzüglich, umfassend und persönlich über die sich für sie aus den o. g. Beschlüssen ergebenden Auswirkungen zu informieren,
3. umgehend die Planungen des angedachten Ersatzwohnraumes zu beginnen und dabei die Schaffung von geförderten Wohnungen in die Planungen mit einzubeziehen,
4. dafür Sorge zu tragen, dass möglichst jedem der Mieter der neu zu schaffende Ersatzwohnraum zur Anmietung angeboten wird,
5. sicherzustellen, dass der Leerzug der Häuser Kieler Straße 74 – 80 unter Vermeidung sozialer Härten und mit finanzieller Entschädigung für die Kosten des Umzugs im Einvernehmen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern organisiert wird. In der Regel wird dieses erst dann der Fall sein können, wenn entsprechender – ggf. vorübergehender – Ersatzwohnraum zur Verfügung steht.“
Wir Kronshagener Sozialdemokraten machen damit deutlich, dass wir unsere Unterstützung der weiteren Ortskernumgestaltung von einer entsprechend mehrheitlich getragenen Einsicht abhängig machen. Wenn die Wählergemeinschaft den Eindruck erweckt, die „Elac“-Häuser könnten – bei einem weitgehenden Verzicht auf die aktive Neugestaltung des Ortskerns erhalten und die Mieterinnen und Mieter dauerhaft in ihren Wohnungen wohnen bleiben, ist das unehrlich und unseriös. Die Häuser sind in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand und auch nicht mehr mit vertretbarem Aufwand zu sanieren. Ziel muss es daher sein, für die Mieterinnen und Mieter aber auch für andere Menschen mit geringem Einkommen modernen und barrierefreien Wohnraum im Ortskern zu schaffen.
Statt immer nur zu allem „Nein“ zu sagen, sollte sich die UKW aktiv an der Gestaltung der Zukunft unseres Ortes beteiligen. Wie vordergründig und unehrlich die Ablehnung der Ortskernumgestaltung durch die Wählergemeinschaft ist zeigt im Übrigen, dass sie selbst eine Angehörige des Bürgergremiums zur Ortskernumgestaltung als Kandidatin für die Gemeindewahl im Ortskern aufgestellt hat. Ferner hat die Wählergemeinschaft der Aufstellung des Bebauungsplans in der GV am 11.09.2012 zugestimmt, obwohl der
entsprechenden Beschlussvorlage eindeutig der vorgesehene Leerzug der Elac-Gebäude zu entnehmen war. Nicht nur hier wird der wahre Charakter dieser Fraktion als reine „Protestpartei“ erkennbar.
Regelrecht entlarvend bewerten wir Äußerungen der Wählergemeinschaft zu der stattgefundenen Bürgerbeteiligung. So wurde die Legitimation der öffentlichen Workshops zur Ortskernplanung angezweifelt. Für uns ist es ungeheuerlich, dass nach außen hin Bürgerbeteiligung propagiert wird, deren Ergebnisse jedoch bei Nichtgefallen in Frage gestellt werden.
Hier muss sich „die Bevölkerung“ fragen, ob sie hinters Licht geführt werden soll.
Wir freuen uns jedoch, dass wenigstens die Befürworter der Ortskernplanung sich der aus den bisherigen Entscheidungen ergebenden sozialen Verantwortung verpflichtet sahen.
Mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen wurde dem Entschließungsantrag zugestimmt