Ausschuss für Bauwesen und Wirtschaft 15. November 2012: Einen gehörigen Diskussionsbedarf löste der Sachstandsbericht der Verwaltung zur Ortskernplanung unter den anwesenden Ausschussmitgliedern und den zahlreich erschienenen Zuschauern aus.
Der Grund hierfür lag in den neuen Auflagen für das Planungsverfahren, die das Innenministerium an die Auszahlung der rund 2,5 Millionen Euro Fördergelder von Bund und Land knüpft. Das bis dato von SPD, CDU und Grünen präferierte Kooperative Beteiligungs- und Planungsverfahren mit ausgewählten Planungsbüros entspricht nunmehr nicht den Anforderungen des Innenministeriums an einen freien Wettbewerb. Nach den aktuellen Vorgaben bedarf es einer öffentlichen Bekanntmachung und Ausschreibung eines offenen Planungswettbewerbs. Das hierfür vorgesehene Verfahren könnte möglicherweise zu einer Erweiterung des planerischen Ideenpools führen, ganz sicher führt es aber zu einer massiven Aufblähung des Auswahlverfahrens mit einer einhergehenden Kostensteigerung.
Auch bei der Ausgestaltung des Entscheidungsgremiums wurden klare Vorgaben getroffen, die die Mitbestimmung der Bürger reglementieren. So haben die 10 bürgerlichen Mitglieder des Auswahlgremiums überwiegend eine beratende Funktion und sind nur über einen Vertreter im Entscheidungsgremium vertreten.
Dennoch macht es auch weiterhin Sinn, an dem Verfahren festzuhalten und diese Kröte zu schlucken, denn es bietet im Vergleich zu jedem anderen herkömmlichen Planungsverfahrens immer noch eine entschieden stärkere Beteiligung der Bürger. Außerdem gilt es nach langen Jahren der Vorbereitung nun endlich eine lösungsorientierte Umsetzung auf den Weg zu bringen.